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Begleitung von Unternehmen in der Krise aus Bankensicht

Experte: Bankfachwirt (IHK) Moritz Jaeckle
Begleitung von Unternehmen in der Krise aus Bankensicht

Wenn Unternehmen in die Krise geraten, spielen Banken und andere Finanzierungspartner eine entscheidende Rolle,…

…denn oftmals ist von der Weiterführung der Finanzierung auch der Erfolg der Unternehmenssanierung abhängig.

Zur frühzeitigen Erkennung von Verschlechterungen in der Bonität ihrer Kunden verfügen Banken über prozessuale und IT-gestützte Früherkennungssysteme, die Hinweise auf Basis von z.B. Kontoinformationen oder Presseveröffentlichungen an die Bereiche in der Bank übermitteln, die für die Risikoeinschätzung verantwortlich sind. Geplatzte Lastschriften, maximale Ausnutzung von Kreditlinien und der Bruch von Covenants in Kreditverträgen sind dann im weiteren Verlauf Anzeichen für die sich verschärfende Krise.

Die Banken haben zu diesem Zeitpunkt mehrere Möglichkeiten, die vom Stillhalten über den Sanierungskredit bis zur Kündigung (im Falle von z.B. Zahlungsunfähigkeit) reichen. Eine Sanierungsbegleitung seitens der Bank wird dabei nur erfolgreich sein, wenn das Unternehmen frühzeitig in die Zusammenarbeit einsteigt und ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet und vorlegt. Dieses Konzept muss dabei aussagekräftig und stark in der Prognose sein, da für Banken immer auch das Risiko mitschwingt, sich evtl. dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung ausgesetzt zu sehen.

Begünstigt wird heute und perspektivisch aus Bankensicht die erfolgreiche Sanierungs- und Restrukturierungsbegleitung von gefährdeten Unternehmen durch mehrere Faktoren:

Die Bankenaufsicht hat in sich in mehreren Regulierungsmaßnahmen des Themenkreises „notleidende Kredite“ angenommen und den Banken detaillierte Vorgaben gemacht, wie mit erhöht ausfallgefährdeten Engagements umzugehen ist. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Vorgabe, dass möglichst früh in der sich abzeichnenden Unternehmenskrise seitens der Kreditgeber zusammen mit den Kreditnehmern versucht werden soll, eine Restrukturierung der Forderungen zu erreichen. Diese frühzeitige Restrukturierung verfolgt dabei das Ziel, das Unternehmen in seinen Sanierungsbemühungen zu unterstützen und für die Bank Verluste zu minimieren.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“, planmäßig Anfang 2021 in Kraft) will der Gesetzgeber eine gänzlich neue Restrukturierungmöglichkeit in Deutschland schaffen. Geplant ist die Einführung eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, der keine Insolvenz voraussetzt, sondern nur die drohende Zahlungsunfähigkeit. Ziel ist dabei u.a., bewährte Instrumente aus der Eigenverwaltung nutzbar zu machen (ohne Insolvenz) und Restrukturierungen mit Gläubigern zu vereinfachen. Restrukturierungen können ermöglicht werden, wenn eine Mehrheit der Gläubiger diese mitträgt. Ein modular aufgebauter Verfahrensrahmen sorgt dafür, dass Instrumente einzeln in Anspruch genommen werden können.

Erfolgreich werden Restrukturierungen dann, wenn schon im frühen Krisenstadium die transparente Kommunikation zwischen Unternehmen und Bank (sowie natürlich allen anderen Stakeholdern) die Basis für die weitere Zusammenarbeit und die gemeinsame, erfolgreiche Bewältigung der Krise schafft!

Die Experten von F&P begleiten Sie gerne mit Ihrem Fachwissen in der Restrukturierungsphase, bereiten Sie auf Bankengespräche vor und kümmern uns um alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Bankfachwirt (IHK) Moritz Jaeckle

Senior Partner

+49 40 8000 845 92 jaeckle@fup-ag.com
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